Wir beraten ganzheitlich, 
       Ihren Erfolg vor Augen!

              Steuerkanzlei Alexandra Kurz

Tägliche Steuernews

10.06.2025

Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente

Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit nicht zu den Grundrentenzeiten. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Der allgemeine Gleichheitssatz werde dadurch nicht verletzt. Weiterlesen

04.06.2025

Kabinett beschließt "Wachstumsbooster"

Das Bundeskabinett hat am 4. Juni 2025 den Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionsprogramm beschlossen. Die Maßnahmen sollen für Investitionsreize und Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft sorgen. Weiterlesen

26.05.2025

Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen zweifelhaft

Laut dem Finanzgericht Köln bestehen ernstliche Zweifel an der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen – und zwar auch nach dem 31.12.2022. Im Mai 2024 hatte bereits der Bundesfinanzhof den Zinssatz für Aussetzungszinsen von 6 Prozent jährlich für verfassungswidrig erachtet und auch das Bundesverfassungsgericht dazu angerufen. Weiterlesen

21.05.2025

Zum Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer Ein-Personen-GmbH

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte über die Frage des Vorsteuerabzugs einer Ein-Personen-GmbH im Rahmen einer Sachgründung mit einem Pkw zu entscheiden. Die Rechnung für das Fahrzeug war auf die Gründungsgesellschafterin ausgestellt. Weiterlesen

16.05.2025

Kundenakquise per Kleinflugzeug

Aufwendungen einer GmbH für ein Kleinflugzeug, das ausschließlich für betrieblich veranlasste Dienstreisen genutzt wird, können steuerlich abzugsfähig sein. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Weiterlesen

Mitgliedschaften
Leistungen

Für Privatpersonen

Sie haben die Pflicht Steuern zu zahlen und deshalb auch das Recht Steuern zu sparen.
Wir helfen Ihnen dabei!

  • Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung
  • Prüfung Ihres Einkommensteuerbescheides
  • Persönlicher Ansprechpartner in unserer Kanzlei

Für Unternehmen

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
Wir unterstützen Gewerbetreibende, Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften.

  • Finanzbuchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Betriebliche Steuern

© 2021 Kurz Steuerkanzlei