Wir beraten ganzheitlich, 
       Ihren Erfolg vor Augen!

              Steuerkanzlei Alexandra Kurz

Tägliche Steuernews

18.09.2024

Corona-Überbrückungshilfe: Obergrenzen rechtmäßig

Die Begrenzung der Förderprogramme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Weiterlesen

16.09.2024

Handwerkerleistungen: Kein Abzug von Vorauszahlungen ohne Rechnung

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die Gewährung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in einem Fall zu entscheiden, in dem die Kläger im Jahr vor der Leistungserbringung freiwillig Vorauszahlungen geleistet hatten. Weiterlesen

11.09.2024

Jahressteuergesetz: von Mobilitätsbudget bis Biersteuer

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 in den Bundestag eingebracht. Enthalten sind eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen, darunter Regelungen zur Nutzung moderner Fortbewegungsmöglichkeiten, zur Wohngemeinnützigkeit sowie Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung. Weiterlesen

10.09.2024

Grundfreibetrag soll um 180 Euro steigen

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen. Weiterlesen

04.09.2024

Förderung beim Kauf von Bestandsimmobilien

Am 3.9.2024 startete das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt", das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungs­bedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Weiterlesen

Mitgliedschaften
Leistungen

Für Privatpersonen

Sie haben die Pflicht Steuern zu zahlen und deshalb auch das Recht Steuern zu sparen.
Wir helfen Ihnen dabei!

  • Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung
  • Prüfung Ihres Einkommensteuerbescheides
  • Persönlicher Ansprechpartner in unserer Kanzlei

Für Unternehmen

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
Wir unterstützen Gewerbetreibende, Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften.

  • Finanzbuchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Betriebliche Steuern

© 2021 Kurz Steuerkanzlei