Wir beraten ganzheitlich, 
       Ihren Erfolg vor Augen!

              Steuerkanzlei Alexandra Kurz

Tägliche Steuernews

17.06.2026

Steuerhinterziehung durch falsche Kilometerangabe

Ein Arbeitnehmer hatte gegenüber seinem Arbeitgeber für die Nutzung des Firmenwagens fehlerhaft zu wenige Entfernungskilometer angegeben. Als er die daraus resultierenden falschen Lohndaten später in seine Steuererklärung übernahm, verwirklichte er den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Weiterlesen

10.06.2026

Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz steigt auf 7,4 Prozent

Rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige wurden 2022 mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert. Dies entspricht einem Anteil von 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen. Ihre durchschnittlichen Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro. Weiterlesen

02.06.2026

BFH verneint Entschädigung bei ruhendem Verfahren wegen Musterklage

Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit das Verfahren einvernehmlich bis zum Abschluss eines Musterverfahrens ruhte. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Weiterlesen

26.05.2026

Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung

Rechtsanwaltskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft entstanden sind, sind als Kosten der Nachlassverteilung vom steuerlichen Erwerb abziehbar. Weiterlesen

18.05.2026

Häusliches Arbeitszimmer: Bloße Belegsammlung reicht nicht aus

Der Bundesfinanzhof hat die Aufzeichnungspflicht von Selbstständigen für ein häusliches Arbeitszimmer konkretisiert. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, sind die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Weiterlesen

Mitgliedschaften
Leistungen

Für Privatpersonen

Sie haben die Pflicht Steuern zu zahlen und deshalb auch das Recht Steuern zu sparen.
Wir helfen Ihnen dabei!

  • Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung
  • Prüfung Ihres Einkommensteuerbescheides
  • Persönlicher Ansprechpartner in unserer Kanzlei

Für Unternehmen

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
Wir unterstützen Gewerbetreibende, Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften.

  • Finanzbuchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Betriebliche Steuern

© 2021 Kurz Steuerkanzlei